Anschläger

nach DGUV G 309-003 und Vorschrift 52

Krane helfen, schwere Lasten leichter zu bewegen. Sie entlasten von schwerer körperlicher Arbeit, verlangen aber dafür mehr Kopfarbeit.

Vermittlung der Kenntnisse und Pflichten

Das Heben und Verbringen von Lasten bringen hohe Risiken mit sich. Diese können mit qualifiziertem Wissen über das Anschlagen von Lasten und über die richtige Anwendung von Anschlagmitteln vermieden werden. Da immer höhere Anforderungen an die Arbeitssicherheit gestellt werden, biete ich diese Anschläger-Schulung nach DGUV-Vorschrift an. So können alle Mitarbeiter zu jeder Zeit sicher und verantwortungsvoll die Lasten bewegen und Unfälle vermeiden. Die Schulung entspricht allen Pflichten, die ein Arbeitgeber in Deutschland gemäß DGUV hat,  um seine Mitarbeiter gründlich zu unterweisen, wenn in einer risikovollen Arbeitsumgebung gearbeitet wird.

Das Verhalten von Anschlägern ist besonders wichtig für den sicheren Transport von Lasten. Mitarbeiter, die am Ende der Ausbildung die theoretische und praktische Prüfung nach den Anforderungen des DGUV Grundsatzes bestanden haben, erhalten einen Befähigungsnachweis, der sie als Anschläger für Lasten im Hebezeugbetrieb qualfiziert.

 

Schulungsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Grundsätze
  • Vorbereitungen am Arbeitsplatz
  • Durchführung von Hubarbeiten
  • Tägliche Wartung
  • Selbstständige Kontrolle der Prüfungszertifikate
  • Beschädigungen erkennen
  • Sicherheitsmaßnahmen ergreifen
  • Sichtprüfung vor Beginn und Kontrolle der Wartung
  • Hebemittel und Anbaugeräte
  • Begleiten der Last während der Fahrt
  • Wahl der richtigen Anbaugeräte
  • Lasten begleiten beim Vertikaltransport oder seitlichem Kippen von Lasten
  • Arbeitsbereich hinterlassen und aufräumen

Schulungsdauer:

- geübte Bediener 1 Tag (8 Stunden) bei Ihnen vor Ort

- ungeübte Bediener 2 Tage (16 Stunden) bei Ihnen vor Ort

- Schulungen an Samstagen nach Absprache gegen Aufpreis möglich

 

 

Jährliche Unterweisungen

Als Arbeitgeber sind Sie per Gesetz verpflichtet mindestens 1x jährlich für Schulungen und Unterweisungen Ihrer Angestellten zu sorgen und sie schriftlich zu dokumentieren.

§4 der DGUV Vorschrift 1

"Unterweisung der Versicherten
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden."

 

Buchen Sie die jährliche Unterweisung zur Sicherstellung von reibungslosen und sicheren Arbeiten in Ihrem Unternehmen.

- Schulungsdauer ca. 4 Stunden

- Schulungen an Samstagen nach Absprache gegen Aufpreis möglich

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