Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite (Teleskopstapler)

Teleskopstapler überzeugen durch ihre Vielseitigkeit und sind wahre Multitalente. Die Flexibilität der Teleskopgeräte ist ihre größte Stärke, die sie jeden Tag bei ihnen Einsätzen aufs Neue beweisen. Eine umfangreiche Auswahl an Anbaugeräten ermöglichen nicht nur zu stapeln, zu laden und zu heben. Mit Zubehör wie Winden, Lasthaken, Gittermast und Arbeitsbühnen werden sie nahezu zur "eierlegenden Wollmichsau" auf der Baustelle. Doch nicht nur dort, auch in der Landwirtschaft und in vielen Sonderanwendungen finden die Teleskopstapler immer mehr Anwendung.

Die Effizienz und Vielseitigkeit, die den Bediener in der Praxis begeistert, bringt ebenso Gefahren mit sich, insbesondere wenn "eben mal schnell" das Anbaugerät gewechselt wird.

Unterschiedliche Arten der Telespokstapler, wie starre Geräte oder Rotoren, mit ihren vielfältigen Anbauvarianten, benötigen geschultes Personal mit einer umfassenden Unterweisung. Hierbei wird den Bedienern nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch der praktische Umgang mit den Multitalenten vermittelt.

Für die unterschiedlichen Arten der Telestapler sind lt. DGUV 308-009 seit 2018 verschiedene Ausbildungsstufen vorgesehen, die in jährlichen Unterweisungen aufgefrischt werden müssen.

Stufe 1 für starre Geräte

Stufe 2a Zusatzqualifizierung für Geräte mit drehbarem Oberwagen (Rotor)

Stufe 2b Zusatzqualifizierung für Geräte mit Arbeitsbühne

 

Schulungsinhalte

  • Recht, Vorschriften, Verantwortung, Haftung, Fahrauftrag
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Teleskopen
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/Verkehrswege
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung inklusive Fahrübungen mit dem Teleskopstapler
  • Ausstellung des Bedienerausweises zur Dokumentation des Schulungserfolges

 

Schulungsdauer:

- geübte Bediener 1 Tag (8 Stunden) bei Ihnen vor Ort

- ungeübte Bediener 2 Tage (16 Stunden) bei Ihnen vor Ort

- Schulungen an Samstagen nach Absprache gegen Aufpreis möglich

 

 

Jährliche Unterweisungen

Als Arbeitgeber sind Sie per Gesetz verpflichtet mindestens 1x jährlich für Schulungen und Unterweisungen Ihrer Angestellten zu sorgen und sie schriftlich zu dokumentieren.

§4 der DGUV Vorschrift 1

"Unterweisung der Versicherten
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden."

 

Buchen Sie die jährliche Unterweisung zur Sicherstellung von reibungslosen und sicheren Arbeiten in Ihrem Unternehmen.

- Schulungsdauer ca. 4 Stunden

- Schulungen an Samstagen nach Absprache gegen Aufpreis möglich.

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