Jährliche Prüfungen

Für Beschäftigte in der Industrie ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und die Verwendung von Sicherungssystemen bei Einsätzen auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen Pflicht. Absturzunfälle gehören noch immer zu den häufigsten Arbeitsunfällen mit Todesfolge. Wer Maschinen instand hält, Kranbahnen wartet, Reparaturen in einem Hochregallager durchführt oder mit Hubarbeitsbühnen arbeitet, muss daher aus gutem Grund PSAgA tragen und lt. Gefährdungsbeurteilung erforderliche Sicherungssysteme verwenden.

Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften lassen keinen Spielraum, wenn es um die Arbeitssicherheit geht. Ein Schutz vor einem Sturz in die Tiefe ist für Beschäftigte lebenswichtig, aber nur ein Teil der Sicherheitskette. Jeder Nutzer einer PSAgA hat vor Arbeitsbeginn seine Ausrüstung auf Beschädigung und Funktion zu kontrollieren.

Vorgeschrieben ist eine regelmäßige Prüfung durch eine sachkundigen Person mit schriftlicher Dokumentation, die sicherstellen soll, dass die Ausrüstung dauerhaft funktionsfähig bleibt. Sie muss gemäß DGUV-Regel 198 (ehemals BGR 198) mindestens einmal jährlich geschehen. Die Intervalle können je nach Unternehmen und Anwendungsbereich der Ausrüstung bei Bedarf auch verkürzt werden.

Zwingend erforderlich ist eine sorgfältige Prüfung des Materials. So ist zu prüfen, ob das Kennzeichnungsschild fehlt oder unleserlich ist. Zudem ist darauf zu achten, ob das Gurtband, Beschlagteile und Nahtbilder beschädigt sind oder der Gurt erkennbar mit Chemikalien kontaminiert ist. Darüber hinaus ist zu bewerten, ob der Gurt an den Schnallen beschädigt ist, rostige Stellen an Metallteilen durch Korrosion entstanden sind, Brandspuren oder Schnittspuren erkennbar sind oder ob er allzu sehr verschmutzt ist. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die PSAgA dauerhaft und vollständig funktionsfähig bleibt.

Diese Prüfung führe ich als Sachkundiger für PSAgA für Sie durch.

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