Jährliche Prüfungen

Jeder Betrieb muss für die Prüfung von Leitern und Tritten als Arbeitsmittel eine beauftrage Person benennen oder externe sachkundige Personen beauftragen, die laut DGUV und Betriebssicherheitsverordnung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich, die Sicherheit von Leitern und Tritten überprüft.

Diese Prüfung führe ich als Sachkundiger für Leitern und Tritten für Sie durch.

Mit der regelmäßigen Prüfung von Leitern und Tritten wird die Unfallprävention erhöht und Ihr Unternehmen sichert sich gegen Regressforderungen ab.

Die Abstände der Prüfung orientieren sich an den Betriebsverhältnissen, wie die Nutzungshäufigkeit oder die Beanspruchung dieser Arbeitsmittel. Das gilt auch für den Fall, das bei einer vorangegangene Prüfung von Leitern und Tritten diverse Mängel festgestellt hat. Solche Faktoren sind für die Ermittlung der Prüfintervalle entscheidend.

Bei der Prüfung wird eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt. Dies erfolgt auf Grundlage der DGUV Information 208-016 und der Betriebssicherheitsverordnung. Mit der Prüfung von Leitern und Tritten haben Unternehmen Rechtssicherheit und einen schriftlichen Nachweis über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.

 

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