Flurförderzeuge

Gabelstapler sind im heutigen innerbetrieblichen Transport wahre Multitalente und spielen eine entscheidende Rolle im Unternehmen.

Jeder Bediener eines Gabelstaplers, oder offiziell Flurförderzeug, muss nach dem DGUV Grundsatz 308-001 oder 309-009 eine Ausbildung sowie eine theoretische und praktische Staplerschein-Prüfung ablegen.

Die Ausbildung nach DGUV 309-001 Stufe 1 ist erforderlich für die Bedienung von Frontgabelstaplern, Mitgänger Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Die Stufe 2 wird erforderlich bei der Bedienung von Schubmaststaplern, Teleskopstaplern und Containerstaplern.

Eine Ausbildung nach DGUV 309-009 ist erforderlich für die Bedienung von geländegängigen Teleskopstaplern. Die Ausbildung unterteilt sich in die Stufe 1 für starre Geräte und eine Zusatzqualifikation der Stufen 2a und 2b für Rotoren oder dem Einsatz mit Anbau-Arbeitsbühnen. Diese finden Sie in der Rubrik Teleskopstapler.

Voraussetzungen für die Ausbildungen ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die körperliche Eignung zum Steuern von Flurförderzeugen. 

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen peronalisierten Bedienerausweis, der unbefristet Gültigkeit hat, solange die jährlichen Unterweisungen eingehalten werden. Abschließend ist zur Bedienung der Flurförderzeuge eine schriftliche Beauftragung des Unternehmens nötig.

 

Schulungsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
  • Betriebsanweisungen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Einweisung/tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
  • Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten
  • Lastdiagramme
  • Hinweise auf Gefahrstellen
  • Theoretische Abschlussprüfung
  • Einweisung in die Fahrzeuge
  • Überprüfung vor der Benutzung
  • Praktische Fahr- und Stapelübungen
  • Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
  • Praktische Abschlussprüfung

 

Schulungsdauer:

- geübte Bediener 1 Tag (8 Stunden) bei Ihnen vor Ort

- ungeübte Bediener 2 Tage (16 Stunden) bei Ihnen vor Ort

- Schulungen an Samstagen nach Absprache gegen Aufpreis möglich

 

 

Jährliche Unterweisungen

Als Arbeitgeber sind Sie per Gesetz verpflichtet mindestens 1x jährlich für Schulungen und Unterweisungen Ihrer Angestellten zu sorgen und sie schriftlich zu dokumentieren.

§4 der DGUV Vorschrift 1

"Unterweisung der Versicherten
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden."

 

Buchen Sie die jährliche Unterweisung zur Sicherstellung von reibungslosen und sicheren Arbeiten in Ihrem Unternehmen.

- Schulungsdauer ca. 4 Stunden

- Schulungen an Samstagen nach Absprache gegen Aufpreis möglich

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